„Es ist wie ein Zauberschlaf, und wenn ich aufwache, ist alles wieder gut“

Eine Wahl einer Vollnarkose wird immer in enger Absprache mit Ihnen getroffen und richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes. Unser erfahrenes Team von Anästhesisten wird Ihr Kind während der Behandlung fürsorglich begleiten.

Vollnarkose bei Ihrem Kinderzahnarzt in der Villa Kindermund: Was Eltern wissen sollten

Wir in der Villa Kindermund ermöglichen mit unserem erfahrenen Team und unserer Ausstattung für viele Kinder eine behutsame Zahnbehandlung. Aber es gibt Situationen, in denen die Vollnarkose der beste und manchmal einzige Weg ist, die Kinder zahnmedizinisch zu behandeln. In unserer Kinderzahnarztpraxis in Hamburg Farmsen, empfehlen wir den Eltern diesen schmerzfreien Behandlungsweg, wenn keine andere Behandlungsoption sinnvoll erscheint. 

Mit unserem separaten und modernen OP-Bereich sowie einem liebevoll eingerichteten Aufwachzimmer bieten die Räumlichkeiten und Praxisausstattung der Villa Kindermund ideale Voraussetzungen für eine Behandlung unter Vollnarkose. Unser eingespieltes und auf Kinder spezialisiertes Anästhesie- und Praxisteam begleitet Ihr Kind dabei fürsorglich durch den Zauberschlaf und die Behandlung. 

Was ist eine Vollnarkose beim Kinderzahnarzt?

Eine Vollnarkose beim Kinderzahnarzt ist eine Form der Sedierung, bei der das Kind in einen tiefen Schlaf versetzt wird und das Bewusstsein sowie die Schmerzempfindung vollständig ausgeschaltet werden. Vor unseren kleinen Patienten bezeichnen wir die Vollnarkose auch als “Zauberschlaf”. Die Vollnarkose ermöglicht es unseren Zahnärzten Behandlungen an den Zähnen durchzuführen, ohne dass das Kind Schmerzen oder Angst verspürt. Während der Narkose in der Villa Kindermund wird das Kind über die gesamte Behandlungsdauer von einem spezialisierten Anästhesie-Team überwacht.

Wann wird eine Vollnarkose beim Kinderzahnarzt eingesetzt?

Eine Vollnarkose bei Ihrem Kinderzahnarzt in Hamburg wird nur eingesetzt, wenn keine andere Behandlungsmethode erfolgsversprechend oder im Sinne des Kindes ist. Die Einschätzung erfolgt in der Regel nach einer sogenannten Desensibilisierungssitzung, bei der im Rahmen einer Zahnreinigung festgestellt wird, welcher Behandlungsweg für das Kind der Beste ist. Manchmal stellt sich aber bereits bei einer Kontrolle heraus, dass dem Kind keine Behandlung unter Lokalanästhesie zuzumuten ist (beispielsweise bei einer ausgeprägten Angst). Anschließend erfolgt nach einer ausgiebigen Beratung die Entscheidung zusammen mit den Eltern. 

Erfahrungsgemäß wird bei uns eine Behandlung unter Vollnarkose bei sehr kleinen Kindern, sehr großem Behandlungsbedarf, Kindern mit besonderen Bedürfnissen, Angstpatienten und chirurgischen Eingriffen in Zusammenarbeit mit unserem Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen durchgeführt. Darüber hinaus kommt eine Narkose in Betracht, wenn die Schmerzausschaltung durch eine Lokalanästhesie nicht gewährleistet ist. Dies kann insbesondere bei akuten Entzündungen der Fall sein.

Vorbereitung auf die Vollnarkose

Nachdem sich die Eltern nach einer ausführlichen Beratung für die Behandlung unter Vollnarkose entschieden haben, erfolgen vor der Behandlung zwei weitere Aufklärungsgespräche. Im ersten Aufklärungsgespräch informieren wir die Eltern über die Vorbereitung, den Ablauf, den vorläufigen Behandlungsplan, die Behandlungsmethoden und Risiken, die sich aus der zahnärztlichen Behandlung ergeben. Darüber hinaus findet ein separates Aufklärungsgespräch mit unserem Anästhesisten statt, in dessen Rahmen über die Narkose (Allgemeinanästhesie) und der damit zusammenhängenden Risiken informiert wird und eventuelle Fragen geklärt werden. Dabei wird das Ärzteteam vor der Narkose eine gründliche Anamnese durchführen, um mögliche Risikofaktoren zu identifizieren. Für eine sichere Narkose ist es wichtig, dem Anästhesisten alle relevanten Informationen über bestehende Erkrankungen, Medikamente, Allergien und frühere Narkoseerfahrungen mitzuteilen. Wichtig sind auch die Anweisungen zur Nüchternheit, die zur Sicherheit des Kindes unbedingt eingehalten werden müssen. 

Sofern sich aus der Anamnese von unserer Seite noch Fragen zur Narkoseeignung ergeben, müssen die Eltern im Vorfeld mit dem Kinderarzt oder Facharzt die Eignung abklären.

Ablauf der Vollnarkose-Behandlung

Am Tag der Narkose kommen die Eltern mit dem kleinen Patienten eine Stunde vor der eigentlichen Zahnbehandlung zu uns in die Zahnarztpraxis. Dort bekommt der kleine Patient ein “Zauberpflaster”, welches die Haut lokal betäubt. Dadurch kann der später zu legende Venenzugang schmerzfrei durchgeführt werden. Anschließend wird der Venenzugang gelegt, über den die Narkosemittel verabreicht werden. Alternativ haben wir noch die Möglichkeit die Narkose mit der sogenannten Maskeninduktion und ohne Nadel einzuleiten. Dies erfolgt insbesondere bei Kindern, die eine ausgeprägte Angst vor Spritzen haben. Sobald der kleine Patient schläft, überwacht das Anästhesie-Team das Kind über die gesamte Dauer der Zahnbehandlung. Die Eltern warten nach dem begleiteten “Einschlafen” im Wartezimmer und sind zum Aufwachen wieder bei ihrem Kind. Nach der Operation wird die Narkose langsam abgebaut und das Kind wacht in unserem kindgerecht eingerichteten Aufwachraum mit den Eltern zusammen auf. 

Nachsorge und Verhaltenstipps für Eltern

Jede zahnmedizinische Behandlung unter Vollnarkose ist individuell und erfordert eine individuelle Nachsorge. Aus diesem Grund klären wir die Eltern nach der Narkose ausführlich darüber auf, was zu beachten ist. Wichtig ist, dass die Eltern beim Aufwachen des Kindes unbedingt vor Ort sind. Kurz nach dem Aufwachen wird sich das Kind zunächst etwas benommen und schläfrig fühlen. Das ist völlig normal und wir geben den Eltern und dem Kind die Zeit, die es zum Aufwachen braucht. Nach dem Aufwachen kann das Kind, wenn es möchte, auch schon etwas essen und trinken, um den Kreislauf in Schwung zu bringen. Nach dem Aufstehen und bei den ersten Schritten ist es notwendig, dass die Eltern das Kind an die Hand nehmen, da die Beine manchmal noch etwas wackelig sind.

Nach unserer Erfahrung sind die meisten Kinder nach der Narkose schnell wieder fit. Allerdings darf das Kind am selben und darauffolgenden Tag nicht in die Kita oder die Schule. Grundsätzlich gilt, dass das Kind 24 Stunden nach der Behandlung beaufsichtigt werden, keinen Sport treiben und nicht in die Kita/Schule gehen soll. Für die notwendige Betreuung zu Hause, erhalten die Eltern eine sogenannte “Kindkrankschreibung”.

Häufige Fragen der Eltern zur Vollnarkose

Die zahnärztliche Behandlung kleiner Patienten: Muss es immer gleich Narkose sein?

Es muss nicht immer eine Narkose sein, wenn es um die zahnärztliche Behandlung kleiner Patienten geht. Unser Ziel ist es, möglichst viele Patienten, ohne eine Vollnarkose zu behandeln. Essenziel für den Behandlungserfolg ist nach unserer jahrelangen Erfahrung die Behandlungsvorbereitung im Rahmen einer Desensibilisierungssitzung. In diesem wesentlichen Bestandteil unseres Behandlungskonzeptes werden den Kindern spielerisch die Abläufe einer Behandlung im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung erklärt und gezeigt. Dabei wird das Vertrauen zwischen dem Kind und unserem Team gestärkt, Ängste abgebaut und wir können abschätzen, welche Behandlungsmethode nach unserer Erfahrung die beste für das Kind ist.

Mit Hilfe unseres auf Kinder spezialisierten Teams und Techniken der Verhaltensführung ist in vielen Fällen eine Behandlung mit einer örtlichen Betäubung möglich. Darüber hinaus haben wir noch weitere Möglichkeiten bei unseren kleinen Angstpatienten. Dazu gehört beispielsweise die schmerzfreie Betäubung mit dem The-Wand-STA-System (Zauberstab) oder eine Behandlung unter Lachgas. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen die Vollnarkose der beste und manchmal einzige Weg ist, eine Zahnbehandlung bei Kindern durchzuführen.

Was sind die Vorteile einer Vollnarkose beim Kinderzahnarzt?

Eine zahnärztliche Behandlung unter Vollnarkose geht erfahrungsgemäß auch mit Ängsten der Eltern bezüglich der Risiken einher. Allerdings handelt es sich bei einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose manchmal um die einzige Möglichkeit die Kinder zu behandeln. Nach unserer langjährigen Erfahrung bietet die Vollnarkose vor allem folgende Vorteile:

  1. Schmerzfreie Behandlung: Unter Vollnarkose spürt das Kind keinerlei Schmerzen während der Behandlung. Dies ist besonders wichtig bei umfangreichen oder invasiven zahnärztlichen Eingriffen, die andernfalls sehr unangenehm sein könnten.
  2. Reduzierung von Angst und Stress: Viele Kinder haben Angst vor dem Zahnarzt. Die Vollnarkose hilft, diese Angst zu minimieren, indem der kleine Patient während der gesamten Behandlung schläft. Dies führt zu einer entspannteren Atmosphäre für das Kind und die Eltern auch bei darauffolgenden Kontrollen.
  3. Behandlung von komplexen Fällen: In einigen Fällen sind mehrere zahnärztliche Eingriffe notwendig. Unter Vollnarkose können diese Behandlungen in einer einzigen Sitzung durchgeführt werden, anstatt in mehreren Sitzungen, was die Gesamtbehandlungszeit verkürzt und die Belastung für das Kind verringert.
  4. Erleichterung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen: Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, wie zum Beispiel Autismus oder anderen Entwicklungsstörungen, kann eine Vollnarkose die einzige Möglichkeit sein, eine effektive zahnärztliche Behandlung durchzuführen.
  5. Optimale Behandlungsqualität: Da das Kind unter Vollnarkose absolut still liegt, kann der Zahnarzt präziser und effizienter arbeiten. Dies führt zu einer optimalen Qualität der durchgeführten zahnärztlichen Maßnahmen und kann das Risiko von Komplikationen verringern.
  6. Trauma-Minimierung: Die Vermeidung von Schmerzen und Stress während der Behandlung hilft, negative Erfahrungen zu minimieren und trägt dazu bei, dass das Kind zukünftig keine Angst vor Zahnarztbesuchen entwickelt.

Ist eine Vollnarkose beim Kinderzahnarzt sicher?

Die Sicherheit unserer kleinen Patienten hat für uns in der Villa Kindermund oberste Priorität. Dank der modernen Medizin, unserer Ausstattung und unserem erfahrenen Ärzteteam sind Sie bei uns in den besten Händen. Vor der Narkose erfolgt eine gründliche Anamnese, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Während der Behandlung der Zähne werden lebenswichtige Funktionen ständig überwacht, um etwaige Komplikationen frühzeitig zu erkennen. Unser Team von erfahrenen Kinderzahnärzten und Anästhesisten haben in der Vergangenheit bereits zahlreiche Eingriffe unter Vollnarkose erfolgreich durchgeführt.

Wie lange darf mein Kind vor der Vollnarkose nichts essen?

Damit die Zahnbehandlung Ihres Kindes unter Vollnarkose sicher und erfolgreich durchgeführt werden kann, ist es äußerst wichtig, dass bestimmte Nüchternzeiten eingehalten werden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, das Risiko von Komplikationen während der Narkose zu minimieren.

Essen: Ihr Kind sollte mindestens 6 Stunden vor dem geplanten Narkosebeginn nichts mehr essen. Dies schließt feste Nahrung, Milchprodukte und Milch ein. Diese Zeit ist notwendig, damit der Magen Ihres Kindes leer ist und das Risiko des Erbrechens während der Narkose reduziert wird.

Flüssigkeiten: Klare Flüssigkeiten, wie Wasser, Apfelsaft ohne Fruchtfleisch oder klare Tees, können bis 1 Stunde vor der Narkose getrunken werden. Diese Getränke sind schneller verdaut und stellen daher kein Risiko für die Narkose dar.

Hat mein Kind Schmerzen nach der Narkose?

Die postoperativen Schmerzen nach einer Narkose können je nach Art der Behandlung und der individuellen Reaktion des Kindes variieren. Nach einer Vollnarkose beim Kinderzahnarzt sind Kinder oft schmerz- und beschwerdefrei. Sollten dennoch Schmerzen auftreten, werden diese in der Regel durch schmerzlindernde Medikamente (Schmerzsaft) behandelt. Ein entsprechendes Rezept bekommen sie von uns ausgestellt.

Bezahlt die Krankenkasse die Narkose beim Kinderzahnarzt?

In den Fällen, bei denen wir eine Vollnarkose empfehlen, werden die Kosten grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dazu zählen beispielsweise zahnmedizinische Behandlungen von Kindern unter 12, die nicht kooperativ sind oder die große Angst vor dem Zahnarzt haben. Auch bei besonderen Bedürfnissen (Behinderungen) und komplexen Eingriffen ist die medizinische Notwendigkeit gegeben und die Kosten für die Narkose werden übernommen. Allerdings ist uns das Wohl der Kinder, gerade nach einer Narkose, besonders wichtig. Deshalb haben wir weitere wichtige und verbessernde Maßnahmen ergriffen, die über die üblichen Standards hinausgehen. Diese sind mit einer überschaubaren privaten Zuzahlung verbunden, über die wir in den Beratungsgesprächen aufklären.