Die zahnärztliche Behandlung kleiner Patienten: Muss es immer gleich Narkose sein?
Es muss nicht immer eine Narkose sein, wenn es um die zahnärztliche Behandlung kleiner Patienten geht. Unser Ziel ist es, möglichst viele Patienten, ohne eine Vollnarkose zu behandeln. Essenziel für den Behandlungserfolg ist nach unserer jahrelangen Erfahrung die Behandlungsvorbereitung im Rahmen einer Desensibilisierungssitzung. In diesem wesentlichen Bestandteil unseres Behandlungskonzeptes werden den Kindern spielerisch die Abläufe einer Behandlung im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung erklärt und gezeigt. Dabei wird das Vertrauen zwischen dem Kind und unserem Team gestärkt, Ängste abgebaut und wir können abschätzen, welche Behandlungsmethode nach unserer Erfahrung die beste für das Kind ist.
Mit Hilfe unseres auf Kinder spezialisierten Teams und Techniken der Verhaltensführung ist in vielen Fällen eine Behandlung mit einer örtlichen Betäubung möglich. Darüber hinaus haben wir noch weitere Möglichkeiten bei unseren kleinen Angstpatienten. Dazu gehört beispielsweise die schmerzfreie Betäubung mit dem The-Wand-STA-System (Zauberstab) oder eine Behandlung unter Lachgas. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen die Vollnarkose der beste und manchmal einzige Weg ist, eine Zahnbehandlung bei Kindern durchzuführen.
Was sind die Vorteile einer Vollnarkose beim Kinderzahnarzt?
Eine zahnärztliche Behandlung unter Vollnarkose geht erfahrungsgemäß auch mit Ängsten der Eltern bezüglich der Risiken einher. Allerdings handelt es sich bei einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose manchmal um die einzige Möglichkeit die Kinder zu behandeln. Nach unserer langjährigen Erfahrung bietet die Vollnarkose vor allem folgende Vorteile:
- Schmerzfreie Behandlung: Unter Vollnarkose spürt das Kind keinerlei Schmerzen während der Behandlung. Dies ist besonders wichtig bei umfangreichen oder invasiven zahnärztlichen Eingriffen, die andernfalls sehr unangenehm sein könnten.
- Reduzierung von Angst und Stress: Viele Kinder haben Angst vor dem Zahnarzt. Die Vollnarkose hilft, diese Angst zu minimieren, indem der kleine Patient während der gesamten Behandlung schläft. Dies führt zu einer entspannteren Atmosphäre für das Kind und die Eltern auch bei darauffolgenden Kontrollen.
- Behandlung von komplexen Fällen: In einigen Fällen sind mehrere zahnärztliche Eingriffe notwendig. Unter Vollnarkose können diese Behandlungen in einer einzigen Sitzung durchgeführt werden, anstatt in mehreren Sitzungen, was die Gesamtbehandlungszeit verkürzt und die Belastung für das Kind verringert.
- Erleichterung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen: Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, wie zum Beispiel Autismus oder anderen Entwicklungsstörungen, kann eine Vollnarkose die einzige Möglichkeit sein, eine effektive zahnärztliche Behandlung durchzuführen.
- Optimale Behandlungsqualität: Da das Kind unter Vollnarkose absolut still liegt, kann der Zahnarzt präziser und effizienter arbeiten. Dies führt zu einer optimalen Qualität der durchgeführten zahnärztlichen Maßnahmen und kann das Risiko von Komplikationen verringern.
- Trauma-Minimierung: Die Vermeidung von Schmerzen und Stress während der Behandlung hilft, negative Erfahrungen zu minimieren und trägt dazu bei, dass das Kind zukünftig keine Angst vor Zahnarztbesuchen entwickelt.
Ist eine Vollnarkose beim Kinderzahnarzt sicher?
Die Sicherheit unserer kleinen Patienten hat für uns in der Villa Kindermund oberste Priorität. Dank der modernen Medizin, unserer Ausstattung und unserem erfahrenen Ärzteteam sind Sie bei uns in den besten Händen. Vor der Narkose erfolgt eine gründliche Anamnese, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Während der Behandlung der Zähne werden lebenswichtige Funktionen ständig überwacht, um etwaige Komplikationen frühzeitig zu erkennen. Unser Team von erfahrenen Kinderzahnärzten und Anästhesisten haben in der Vergangenheit bereits zahlreiche Eingriffe unter Vollnarkose erfolgreich durchgeführt.
Wie lange darf mein Kind vor der Vollnarkose nichts essen?
Damit die Zahnbehandlung Ihres Kindes unter Vollnarkose sicher und erfolgreich durchgeführt werden kann, ist es äußerst wichtig, dass bestimmte Nüchternzeiten eingehalten werden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, das Risiko von Komplikationen während der Narkose zu minimieren.
Essen: Ihr Kind sollte mindestens 6 Stunden vor dem geplanten Narkosebeginn nichts mehr essen. Dies schließt feste Nahrung, Milchprodukte und Milch ein. Diese Zeit ist notwendig, damit der Magen Ihres Kindes leer ist und das Risiko des Erbrechens während der Narkose reduziert wird.
Flüssigkeiten: Klare Flüssigkeiten, wie Wasser, Apfelsaft ohne Fruchtfleisch oder klare Tees, können bis 1 Stunde vor der Narkose getrunken werden. Diese Getränke sind schneller verdaut und stellen daher kein Risiko für die Narkose dar.
Hat mein Kind Schmerzen nach der Narkose?
Die postoperativen Schmerzen nach einer Narkose können je nach Art der Behandlung und der individuellen Reaktion des Kindes variieren. Nach einer Vollnarkose beim Kinderzahnarzt sind Kinder oft schmerz- und beschwerdefrei. Sollten dennoch Schmerzen auftreten, werden diese in der Regel durch schmerzlindernde Medikamente (Schmerzsaft) behandelt. Ein entsprechendes Rezept bekommen sie von uns ausgestellt.
Bezahlt die Krankenkasse die Narkose beim Kinderzahnarzt?
In den Fällen, bei denen wir eine Vollnarkose empfehlen, werden die Kosten grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dazu zählen beispielsweise zahnmedizinische Behandlungen von Kindern unter 12, die nicht kooperativ sind oder die große Angst vor dem Zahnarzt haben. Auch bei besonderen Bedürfnissen (Behinderungen) und komplexen Eingriffen ist die medizinische Notwendigkeit gegeben und die Kosten für die Narkose werden übernommen. Allerdings ist uns das Wohl der Kinder, gerade nach einer Narkose, besonders wichtig. Deshalb haben wir weitere wichtige und verbessernde Maßnahmen ergriffen, die über die üblichen Standards hinausgehen. Diese sind mit einer überschaubaren privaten Zuzahlung verbunden, über die wir in den Beratungsgesprächen aufklären.